Beim seit Jänner 2022 in Kraft getretenen Sterbeverfügungsgesetz besteht Reformbedarf. Die Regelung ermöglicht sterbewilligen Personen, ihr Leben durch assistierten Suizid zu beenden. Voraussetzung ist die Errichtung einer Sterbeverfügung. Das Gesetz sah vor, dass dieser aufwändige Prozess nach einem Jahr erneuert werden muss - eine Regelung, die der Verfassungsgerichtshof Ende 2024 aber aufhob. Eine Neuregelung steht aus, damit gelten Sterbeverfügungen ab 1. Juni unbegrenzt.