Eine 60-Jährige soll ihre 37-jährige Ex-Nachbarin am Arm gepackt und verletzt haben. Stimmt nicht, behauptete die Angeklagte bereits im April im Bezirksgericht Weiz. Dort fand die erste Verhandlung statt. Diese musste vertagt werden. Das Opfer war krank.
Zu laute Musik sei der Auslöser des Streits gewesen. Die 37-Jährige hätte die Nachbarschaft ständig mit Partys und Lärm belästigt. Teilweise sei die Musik so laut gewesen, dass die 60-Jährige den Fernseher in der eigenen Wohnung nicht gehört habe. Mittlerweile ist sie wegen der Streitigkeiten weggezogen.
Als der Richter das Opfer im Zeugenstand nach dem Verhältnis zur ehemaligen Nachbarin befragt, antwortet die 37-Jährige: „Es ist ein Hassverhältnis. Sie hasst meine Kinder, es passt nichts, was sie tun.“ Auch habe die 60-Jährige sie immer wieder ausgerichtet und bei anderen über sie geschimpft.
Hausrecht verletzt
Wie aber war es zur vermeintlichen Körperverletzung gekommen? Auf dem Weg zur eigenen Wohnung sei ihr die Angeklagte entgegengekommen, erzählt die 37-Jährige. „Sie war gerade dabei, aus meiner Wohnung rauszugehen.“ Angeblich wäre es nicht das erste Mal, dass die 60-Jährige ungefragt in die Wohnung spaziert. „Ich hab gesagt, ich gehe mal in ihre Wohnung, damit sie weiß, wie das ist.“
Das tat die jüngere Frau. Mehrmals forderte die 60-Jährige sie auf, zu gehen. „Sie hat mich gerupft und bei der Jacke gezogen.“ Dabei soll ein Bluterguss entstanden sein. „Ich hab ihr gesagt: Jetzt ist der Bogen überspannt, jetzt zeige ich dich an.“ Das tat sie auch.
Freispruch
Der Richter spricht die 60-Jährige frei, nach einiger Überlegung. Denn beide Frauen haben das Hausrecht der jeweils anderen verletzt. „Es ist wie Notwehr gegen Notwehr“, sagt der Richter.
Da die 60-Jährige ihre Nachbarin jedoch mehrmals aufgefordert hat, zu gehen, ist es ihr Recht, sie rauszuschieben. „Sie darf niemanden ins Gesicht schlagen und muss maßgebende Gewalt verwenden.“ Das Verhalten der 60-Jährigen sei nicht strafbar. Die Verletzung sei nicht durch Vorsatz entstanden. Fahrlässigkeit sei es in diesem Fall auch keine. „Man geht nicht in fremde Wohnungen“, gibt der Richter beiden Frauen am Ende mit.