Am Mittwoch hat am Wiener Landesgericht der Prozess gegen Ex-FPÖ-Chef und -Vizekanzler Heinz-Christian Strache begonnen. Dabei geht es zunächst ausschließlich um die Causa „Lebensversicherung“. Strache wies den gegen ihn und einen Mitangeklagten gerichteten Vorwurf der Untreue bzw. der Bestimmung zur Untreue vehement zurück. Es handle sich um „falsche Anwürfe“. Die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft Wien seien „hanebüchen, nicht logisch und an den Haaren herbeigezogen.“

Ehe Strache eine ausführliche zusammenfassende Darstellung verlas, hielt er fest, die Verhandlung lasse ihn „nicht kalt“. Er habe „eine gewisse Nervosität“, aber „viel zu sagen“. Dass ihm Untreue unterstellt werde, „ist mir völlig unbegreiflich“. Die FPÖ habe für ihn „eine Pensionsvereinbarung abgeschlossen“. Das sei „Usus“, denn Spitzenpolitiker seien „einem erhöhten Risiko ausgesetzt.“ Wie andere auch habe man ihn „abgesichert“. Am Ende sei der Versicherungsfall schlagend geworden, legte der Ex-FPÖ-Chef dar.

Strache beschreibt sich als Retter der FPÖ

Er sei „rund um die Uhr als Parteiobmann quer durch alle neun Bundesländer unterwegs gewesen“, tat Strache kund. 2005 habe er die Partei „bei drei Prozent und fünfeinhalb Millionen Schulden“ übernommen, auf knapp 26 Prozent geführt „und die Bundespartei vor der Insolvenz gerettet. Ich hab‘ mir meine Sporen verdient und die Erfolgskurve ist nach oben gegangen.“ Das sei nur möglich gewesen, „weil ich und meine Kinder abgesichert waren. Das hat mir die Möglichkeit gegeben, frei und selbstsicher aufzutreten.“ Er bekenne sich „nicht schuldig“. Fragen der Staatsanwaltschaft werde er auf Anraten seiner Verteidigerin nicht beantworten, kündigte Strache an.

Laut Anklage soll Strache versucht haben, die Versicherungssumme aus einer durch die Wiener FPÖ abgeschlossenen Lebensversicherung zu lukrieren. Die Wiener FPÖ hatte die Versicherung auf Erleben und Ableben 2007 für ihren damaligen Obmann Strache auf die Dauer von zehn Jahren abgeschlossen, nachdem es eine solche seit 2001 bereits für seinen Vorgänger Hilmar Kabas gegeben hatte. In die Versicherung einbezahlt wurden 940.000 Euro. Im Falle seines Ablebens hätten Straches Mutter und seine Kinder die Versicherungssumme erhalten. Sollte der Erlebensfall eintreten, war die Partei bezugsberechtigt.

Das soll Heinz-Christian Strache laut Anklage am 16. April 2014 geändert und sich selbst als Bezugsberechtigten eingesetzt haben, indem er mit dem damaligen Finanzreferenten der freiheitlichen Wiener Landesgruppe eine Vereinbarung abschloss. In dieser wurde festgehalten, dass die Wiener FPÖ einseitig, endgültig und unwiderruflich auf ihr Anwartschaftsrecht verzichtet und dieses an Strache abtritt. „Die Vereinbarung wurde nicht im Wirtshaus, sondern in einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei erstellt“, betonte der Staatsanwalt. Sie sei in der Kanzlei von Peter Fichtenbauer, langjähriger FPÖ-Anwalt und einige Zeit auch als Volksanwalt tätig, unterzeichnet worden, wobei Strache sowohl als Landesparteiobmann als auch als Bezugsberechtigter unterschrieb. „Das nennt man ein sogenanntes In-sich-Geschäft“, führte der Staatsanwalt aus.

Anklage sieht chronische Geldnot bei Strache

Das gewählte Vorgehen sei „klarerweise verboten. Das war rechtswidrig“ hielt der Ankläger fest. Und weiter: „Hier wurde einseitig Parteivermögen einfach so verschleudert, ganz konkret verschenkt an den Landesparteiobmann, der darauf überhaupt kein Anrecht hat.“ Strache, dessen Funktion als Landesparteiobmann eine ehrenamtliche gewesen sei, habe auch „keine Gegenleistung zugesagt“. Somit hätten Strache und der mitangeklagte ehemalige Landesparteireferent der Wiener FPÖ „größtmöglichen Schaden zugefügt, weil die Partei 940.000 Euro einfach aus der Hand gegeben und dem Erstangeklagten verschenkt hat“.

Der Staatsanwalt verwies darauf, dass Strache im Tatzeitpunkt als Nationalratsabgeordneter bzw. freiheitlicher Klubobmann „eine Spur weniger“ als 16.000 Euro brutto bezogen hätte: „Man kann mit dem ganz gut das Auslangen finden.“ Strache habe aber „einen sehr aufwendigen Lebensstil geführt“ und aufgrund dessen „erhöhten Geldbedarf, um nicht zu sagen Geldprobleme“ gehabt.

In diesem Zusammenhang erwähnte der Anklagevertreter, dass sich Strache von einem Parteifreund 100.000 Euro als Privatdarlehen genommen hätte, das er auch zurückbezahlte. Von einem weiteren Freund – dem ehemaligen FPÖ- und BZÖ-Politiker und Unternehmer Harald Fischl – hätte sich der damalige FPÖ-Obmann einen größeren Geldbetrag ausgeborgt, der „werthaltig besichert“ war – nämlich mit der von der FPÖ abgeschlossenen Lebensversicherung. „Es war gar nicht seine (Straches, Anm.) Versicherung. Er war nur die versicherte Person“, bekräftigte der Ankläger. Straches Idee sei es „gewesen, er lässt die Versicherung einfach von der Partei auf sich überschreiben.“

Lebensversicherung für Spitzenpolitiker in Wiener FPÖ „gelebte Tradition“?

Tatsächlich landete die in der Kanzlei Fichtenbauers unterfertigte Vereinbarung in weiterer Folge bei Fischl. Und geriet - so jedenfalls die Darstellung der Staatsanwaltschaft Wien - bei der FPÖ in Vergessenheit, bis das Versicherungsunternehmen den Vertrag einseitig kündigte, „weil man keine Politiker und keine politischen Parteien mehr versichern wollte“, wie der Staatsanwalt ausführte. Die geänderten Geschäftspraktiken wurden der FPÖ mitgeteilt, der Wiener Landesgruppe wurden letzten Endes am 9. November 2022 830.450,12 Euro rückerstattet.

Zwischenzeitlich hatte im Mai 2019 die sogenannte „Ibiza“-Affäre den zum Vizekanzler aufgestiegenen Strache politisch zu Fall gebracht. Und aus seiner Sicht trat damit der Versicherungsfall aus der Lebensversicherung ein, wie er im Grauen Haus dartat. Man habe sich 2014 darauf geeinigt gehabt, die Versicherung, die 2017 ausgelaufen wäre, um weitere zehn Jahre zu verlängern. Das sei „absolut korrekt“ vonstattengegangen, „Pensionsvorsorge“ sei in der Wiener FPÖ „gelebte Tradition“ gewesen, verwies er auf die Regelung bei seinem Vorgänger Kabas. Die Vereinbarung sei gewesen, dass ihm im Erlebensfall mit 1. Oktober 2027 Pensionsauszahlungen aus der Versicherung zugestanden wären, hätte er seine politischen Funktionen zu diesem Zeitpunkt zurückgelegt und übergeben, was „natürlich nicht mein Plan war.“ Die Vereinbarung habe er nicht angeordnet, betonte Strache: „Die hätten mich durch Sonne und Mond gejagt, hätte ich so eine Weisung gegeben.“

Nach der Veröffentlichung des Ibiza-Videos, auf dem er „viel Blödsinn geredet, aber nichts Strafbares getan“ habe, sei er „nackert und leer“ da gestanden. „Ich hab‘ überlebt. Ich hab‘ zum Glück ein Attentat physisch überlebt“, sagte Strache. Aus „Staatsräson“ habe er sämtliche Partei-Funktionen zurückgelegt und auf Drängen der FPÖ auch nicht das EU-Mandat angenommen, das er bei den Europa-Wahlen dank der Vorzugsstimmen freiheitlicher Wählerinnen und Wähler errungen hatte, „was im Nachhinein betrachtet ein Fehler war.“

Strache: „Ich war verzweifelt und völlig unvermittelbar“

Er sei damals „verzweifelt und völlig unvermittelbar“ gewesen, in einem „medialen Sturm“ gestanden und habe sich „gar nicht mehr rausgetraut.“ Insofern habe er die Versicherungssumme als „Auffangnetz“ gesehen, weil er „politisch und privat regelrecht verbrannt“ gewesen sei. Der Erlös aus der Versicherung „hätte natürlich an die Partei gehen sollen“, gab Strache zu Protokoll, wobei er aber deutlich machte, dass er am Ende ihm hätte zufließen sollen.

Straches Anwältin, Gunilla Prohart, hatte zuvor von einem FPÖ-internen Versicherungsfall gesprochen, der eingetreten sei, weil eine „politische Schmutzkübelkampagne“ Straches Karriere beendet hätte. Damit bezog sie sich auf den Ibiza-Skandal und seine Folgen.

Für Verwunderung bei Richter und Staatsanwaltschaft sorgten dann die Aussagen des zweiten Angeklagten. Er hatte als Finanzreferent jene Änderung des Versicherungsvertrags mitunterschrieben, mit der Strache als Bezugsberechtigter eingesetzt wurde. Er sei von Strache in das Büro des damaligen FPÖ-Anwalts zitiert und dort zur Unterschrift gedrängt worden. Wie er sich dann für unschuldig bekennen könne, wollte der Richter (mehrfach) wissen. Das Schriftstück habe er nur überflogen und unterschrieben, nachdem der Parteianwalt dies als rechtens dargestellt habe, lautete sinngemäß die mehrfach wiederholte Antwort.

Casag-Affäre wird erst im Herbst verhandelt

Im Fall einer Verurteilung hätte Strache ein Strafausmaß von maximal zehn Jahren zu gewärtigen. Für beide Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Bisher wurden vom Gericht sechs Verhandlungstage bis 2. Juli festgelegt, in denen die Frage nach Straches Schuld in dieser Causa geklärt werden soll. Die ersten Zeugen werden bereits am Mittwochnachmittag befragt. Die ausführliche Befragung Straches als Beschuldigten durch den vorsitzenden Richter wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt – aus zeitlichen Gründen geht sich das am ersten Verhandlungstag nicht mehr aus.

Die Bestellung von Peter Sidlo zum Casag-Vorstand – der zweite Teil der Anklage, die der aktuellen Hauptverhandlung gegen den ehemaligen FPÖ-Chef zugrunde liegt – wird überhaupt erst im Herbst Thema. Termin dafür gibt es noch keinen. Strache und zwei Verantwortlichen des Glücksspielkonzerns Novomatic werden dabei Vorteilsannahme zur Beeinflussung bzw. Vorteilszuwendung vorgeworfen. Es geht um die Bestellung des FPÖ-nahen Managers Peter Sidlo zum Vorstand der Casinos Austria AG.