Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen das am vergangenen Mittwoch gesprochene Urteil im Prozess gegen den Ex-Chefinspektor im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, Berufung wegen der Strafhöhe eingelegt. Obwohl diese mit vier Jahren und einem Monat nahe an der Höchstgrenze des Strafrahmens für Spionage liegt, der maximal fünf Jahre Haft vorsieht, ist die Strafe der Behörde noch zu niedrig.