Tötung von Frau auf Friedhof: Mordanklage gegen 14-Jährige
Eine Sachverständige hatte der 14-Jährigen eine instabile Persönlichkeitsstörung bei gleichzeitigem Unrechtsbewusstsein attestiert und die Teenagerin als schuldfähig eingestuft.
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Eine 14-Jährige wurde wegen Mordes an einer 67-jährigen Frau auf einem Wiener Friedhof angeklagt.
Ein Gutachter attestierte der Jugendlichen eine instabile Persönlichkeitsstörung, aber Schuldfähigkeit.
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine forensisch-therapeutische Unterbringung, gegen die Einspruch erhoben wurde.
Die Anwältin der Jugendlichen zweifelt an der Schlüssigkeit des Gutachtens und hofft auf eine andere Unterbringung.
Die Jugendliche gestand die Tat, machte jedoch keine Angaben zum Motiv und könnte das Opfer zufällig ausgewählt haben.
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