Staatsanwaltschaft könnte U-Haft für Egisto Ott beantragen
Nachdem der frühere Chefinspektor im mittlerweile aufgelösten Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, am Mittwoch am Wiener Landesgericht wegen Amtsmissbrauchs, Spionage und weiterer Delikte zu einer unbedingten Haftstrafe von vier Jahren und einem Monat verurteilt worden ist, stellt sich die Frage, wie es mit dem bald 64-Jährigen weitergeht. Ein U-Haft-Antrag der Staatsanwaltschaft Wien käme nicht ganz überraschend.
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