Der Verdächtige im Fall des Erpressungsversuchs gegen den deutschen Babykosthersteller Hipp bleibt in Untersuchungshaft. Diese wurde am Dienstag bei einer Haftprüfung am Landesgericht Eisenstadt wegen Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr bis 19. Juni verlängert, teilte das Gericht mit. Der 39-Jährige, dessen Verteidiger zuvor von einer Enthaftung ausgegangen war, kündigte eine Beschwerde gegen diese Entscheidung an.