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Hipp: Verdächtiger bleibt in U-Haft

Der Verdächtige im Fall des Erpressungsversuchs gegen den deutschen Babykosthersteller Hipp bleibt in Untersuchungshaft. Diese wurde am Dienstag bei einer Haftprüfung am Landesgericht Eisenstadt wegen Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr bis 19. Juni verlängert, teilte das Gericht mit. Der 39-Jährige, dessen Verteidiger zuvor von einer Enthaftung ausgegangen war, kündigte eine Beschwerde gegen diese Entscheidung an.

Gericht ging von Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr aus | Gericht ging von Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr aus
© APA/THEMENBILD
Gericht ging von Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr aus|Gericht ging von Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr aus