Mindestquote bei mündlicher Matura soll 2027 kommen
An den AHS ist eine Abschlussarbeit künftig kein Pflichtteil der Matura mehr. Die aktuelle Übergangsregelung, wonach man alternativ eine zusätzliche schriftliche oder mündliche Prüfung wählen kann, soll laut Beschluss des Ministerrats ins Dauerrecht übernommen werden. Ab 2027 soll man zudem auch mit zwei Fünfern im Zeugnis noch Chancen auf einen Antritt beim Haupttermin haben, bei der Mündlichen kommt eine Mindestquote. Für die Schulen soll die Matura unbürokratischer werden.
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