Warum dürfen Ärzte nicht in ganz Kärnten den Totenschein ausstellen?
Faktencheck.
Die Empörung darüber, dass Verstorbene oft tagelang nicht von der Bestattung abgeholt werden, wirft Fragen auf.
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In Oberkärnten gibt es einen Ärztemangel, der dazu führt, dass Verstorbene oft tagelang nicht von der Bestattung abgeholt werden können.
Ärzte, die Totenscheine ausstellen dürfen, müssen laut Bestattungsgesetz als Hilfsorgane des Bürgermeisters bestellt werden.
Diese Funktion ist wichtig, da Bürgermeister auch die Meldebehörde sind und die Ausstellung des Totenscheins mit der Anzeige des Todesfalls beim Standesamt verknüpft ist.
Ärzte können in mehreren Gemeinden für diese Aufgabe bestellt werden, oder die Aufgabe kann an eine Primärversorgungseinheit übertragen werden.
Das vermeintliche "Erfolgsmodell der Gemeindekooperation" funktioniert in diesem Fall nicht, da hoheitliche Verwaltungsaufgaben nicht von solchen Kooperationen umfasst sind.
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