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Corona und Impfung: „Der Wegscheider“ verletzte Objektivitätsgebot

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat zum größten Teil eine Entscheidung der Medienbehörde KommAustria aus dem Jahr 2022 bestätigt. ServusTV hatte die Sendung „Der Wegscheider“ als Satire dargestellt, das Gericht sieht das jedoch anders. Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Ferdinand Wegscheider (Servus TV) hat in der Sendung gegen das Objektivitätsgebot verstoßen
© APA / Hans Punz
Ferdinand Wegscheider (Servus TV) hat in der Sendung gegen das Objektivitätsgebot verstoßen