Corona und Impfung: „Der Wegscheider“ verletzte Objektivitätsgebot
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat zum größten Teil eine Entscheidung der Medienbehörde KommAustria aus dem Jahr 2022 bestätigt. ServusTV hatte die Sendung „Der Wegscheider“ als Satire dargestellt, das Gericht sieht das jedoch anders. Entscheidung ist nicht rechtskräftig.