Wien
ServusTV-Sendung "Der Wegscheider" verletzte Gesetz
ServusTV hat mit der Sendung "Der Wegscheider" in mehreren Fällen gegen das Objektivitätsgebot des Audiovisuellen Mediendienste-Gesetzes (AMD-G § 41 Abs. 1) verstoßen. Eine entsprechende Entscheidung der Medienbehörde KommAustria aus 2022 ist vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) großteils bestätigt worden, wie am Montag in einer Aussendung mitgeteilt wurde. Der damalige ServusTV-Intendant Ferdinand Wegscheider befasste sich einst mit der Corona-Pandemie und der Covid-Impfung.
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