Ab Freitag gelten neue Regeln für E-Scooter und E-Bikes. Das wurde in einer Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im März beschlossen. So gilt bei E-Bikes nunmehr eine Helmpflicht bis zum 14. Geburtstag, bei E-Scootern bis zum 16. Außerdem müssen Letztere mit Blinkern an den Lenkgriffen und Klingel ausgestattet sein. Die Alkoholgrenze wird auf 0,5 Promille gesenkt. Bei E-Bikes und Fahrrädern gelten weiterhin 0,8 Promille.
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