Maßnahmenvollzug für von Polizei angeschossenen Wiener
Ein von der Polizei niedergeschossener psychisch kranker Wiener ist am Montag am Landesgericht nach § 21 Absatz 1 StGB in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden, weil er im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit Polizeibeamte mit einem Messer bedroht hatte. Als so genannte Anlasstat nahmen die Geschworene eine gefährliche Drohung mit einem Messer an. Der von der Staatsanwaltschaft behauptete mehrfache Mordversuch an WEGA-Beamten wurde einstimmig verneint.
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