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Unerlaubtes Online-Glücksspiel: Einsätze können eingeklagt werden

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): Einsätze bei verbotenen Online-Glücksspielen können eingeklagt werden. Bei Gerichten sind Tausende laufende Verfahren zu Rückforderungen anhängig.

© IMAGO/imageBROKER/Derich Anrey