Der Vorarlberger Landtag hat am Mittwoch mit einer Änderung des Jagdgesetzes den Abschuss von Wölfen erleichtert. Künftig dürfen in Vorarlberg Wölfe präventiv entnommen werden, nämlich bei unmittelbarer Gefahr für Menschen oder Nutztiere. Verlangt ist allerdings eine Begründung gegenüber der zuständigen Jagdschutzbehörde. Sämtliche Fraktionen außer den Grünen stimmten für die Gesetzesänderung, die bereits im Lauf der nächsten Woche in Kraft treten wird.
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