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Benko blitzt vor OGH ab: Er muss in U-Haft bleiben

Der Signa-Pleitier sieht sein „Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzt“, weil er seit mehr als einem Jahr in U-Haft sitzt. Jetzt urteilte der Oberste Gerichtshof, dass dem nicht so ist.

René Benko (im Oktober 2025 im Landesgericht Innsbruck)
© APA / Barbara Gindl
René Benko (im Oktober 2025 im Landesgericht Innsbruck)