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Leasingverband warnt vor Folgen nach Raser-VfGH-Entscheidung

Seit mehr als zwei Jahren können in Österreich Autos von Extrem-Rasern abgenommen werden. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat jüngst entschieden, dass die Beschlagnahme von Raser-Autos grundsätzlich verfassungskonform ist. Die bisherige Ausnahme für Fahrzeuge, die nicht im Alleineigentum des Lenkers stehen - etwa Leasing- oder Firmenautos - wird aufgehoben. Der Leasingverband warnt nun vor "massiven Auswirkungen", hieß es in einer Aussendung am Freitag.

Bisher wurden 463 Autos von Rasern beschlagnahmt | Bisher wurden 463 Autos von Rasern beschlagnahmt
© APA/THEMENBILD
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