Richter: „Ich hätte Ihnen Ordnungsstrafen geben müssen, die sich gewaschen haben“
Verstoß gegen das Suchtmittelgesetz wird einem Oststeirer vorgeworfen. Er soll einerseits selbst konsumiert, andererseits Drogen weitergereicht haben. Bisher musste die Verhandlung jedoch stets vertagt werden, weil die Zeugen nicht erschienen sind.