Infos zu Tirols Freizeitwohnsitzen könnten zugänglich werden
Einer Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts in Tirol zufolge könnten Informationen über Freizeitwohnsitze künftig explizit ausgewiesen werden müssen. Ein Bürger hatte das in seiner Heimatgemeinde verlangt, wegen Datenschutzes war dem Anliegen aber nicht gefolgt worden. Das Landesverwaltungsgericht stellte nun fest, dass dem Beschwerdeführer die "Auflistung der Adressen der in der Gemeinde Z eingetragenen Freizeitwohnsitze" zu übermitteln ist. Eine Revision ist möglich.
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