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Feueranzünden und Rauchen wegen Waldbrandgefahr verboten

Gefahr ist im Bezirk Völkermarkt überall dort gegeben, wo Bodendecke oder Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Es gilt in Völkermarkt bezirksweit ein Verbot jeglichen Feuerentzündens sowie des Rauchens im Wald und in dessen Gefährdungsbereich
© BFVGU
Es gilt in Völkermarkt bezirksweit ein Verbot jeglichen Feuerentzündens sowie des Rauchens im Wald und in dessen Gefährdungsbereich
MA Gerfried Ambrosch
Redakteur Regionalredaktion Lavanttal & Völkermarkt