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© BFVGUEs gilt in Wolfsberg bezirksweit ein Verbot jeglichen Feuerentzündens sowie des Rauchens im Wald und in dessen Gefährdungsbereich
Feueranzünden und Rauchen wegen Waldbrandgefahr verboten
Zum Gefährdungsbereich zählen alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige Kulturgattung.
