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Osterfeuer sind in Graz verboten – und in diesen Gemeinden nur ein einziges Mal erlaubt

Nicht nur die aktuellen Windböen sind zu beachten: Vielmehr sollte man wissen, wo Osterfeuer erlaubt sind. Denn in vielen Gemeinden in Graz-Umgebung ist nur ein einziges Feuer möglich.

Brauchtumsfeuer sind am 4. und 5. April erlaubt – grundsätzlich
© KLZ/Jürgen Fuchs
Brauchtumsfeuer sind am 4. und 5. April erlaubt – grundsätzlich
Michael Saria
Redakteur Steiermark-Ressort | Graz