Im Fall der 2018 getöteten Wienerin Jennifer S. ist das psychiatrische Sachverständigengutachten des Verdächtigen fertig, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nina Bussek, am Rande einer Pressekonferenz. Demnach seien die Voraussetzungen für eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum nach § 21/2 Strafgesetzbuch gegeben. Das bedeutet, der verdächtige Ex-Freund war zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig, aber es sei von einer Gefährlichkeit auszugehen.
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