Bedingte Haft nach Prozess um SS-Fetisch und Tierquälerei
Am Donnerstag ist ein 58-Jähriger in Wien zu zwei Jahren bedingter Haft und bedingter Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum verurteilt worden. Die Geschworenen sprachen ihn einstimmig in den Anklagepunkten der Wiederbetätigung, Tierquälerei sowie des Besitzes und der Verbreitung von Kindesmissbrauchsdarstellungen schuldig. Der Angeklagte hatte zuvor ein Geständnis abgelegt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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