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Der Sozialtarif für Stromkunden: Wem der neue 6-Cent-Tarif zusteht

Ab 1. April tritt der neue Sozialtarif für Strom in Kraft. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wie hoch ist das gestützte Grundkontingent? Für wen er gilt der Tarif? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Der Sozialtarif beträgt 6 Cent/kWh für ein Grundkontingent (2900 kWh/Jahr) an Strom
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Der Sozialtarif beträgt 6 Cent/kWh für ein Grundkontingent (2900 kWh/Jahr) an Strom
Manfred Neuper
Wirtschaft