Urteil wegen Wiederbetätigung gegen Schimanek rechtskräftig
Die Verurteilung wegen Wiederbetätigung für René Schimanek vergangenen Mittwoch in Krems ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft habe innerhalb der Frist keine Rechtsmittel angemeldet, sagte Ferdinand Schuster, Sprecher des Landesgerichts, am Dienstag auf APA-Anfrage. Der frühere Büroleiter von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) hatte in der Geschworenenverhandlung ein Jahr bedingt erhalten. Schimanek gab gleich danach bekannt, auf Rechtsmittel zu verzichten.
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