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Urteil gegen Hebamme wegen grob fahrlässiger Tötung aufgehoben

Mädchen wäre zu retten gewesen. Die betroffene Mutter, die ihr Kind verloren hatte, machte der Hebamme übrigens keine Vorwürfe.

Die Verhandlung wird am Wiener Landesgericht wiederholt | Die Verhandlung wird am Wiener Landesgericht wiederholt
© APA/GEORG HOCHMUTH
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