Ex-Umweltministerin und Grünen-Chefin Leonore Gewessler wird wegen des in ihrer Amtszeit verkündeten Stopps des Lobautunnels und anderer Projekte nicht beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angeklagt. Die anderen Fraktionen lehnten am Donnerstag im Verfassungsausschuss des Nationalrats einen entsprechenden Antrag der FPÖ ab. Damit ist auch der ursprüngliche Vorschlag von ÖVP-Abgeordnetem Wolfgang Gerstl, ein Expertenhearing zu dieser Frage abzuhalten, endgültig vom Tisch.
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