Gastpatientenklage könnte ans Handelsgericht wandern
Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (LGZ) sieht sich für die vom Land Niederösterreich unterstützte Klage im Gastpatienten-Streit mit Wien nicht zuständig und verweist auf das Handelsgericht, berichtete das Nachrichtenmagazin "profil" am Mittwoch. Die zuständige Richterin habe einen Zurückweisungsbeschluss gefasst, hieß es unter Berufung auf eine Gerichtssprecherin. Die Klagsseite kann dagegen Rekurs beim Oberlandesgericht Wien einlegen.
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