Suche
Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Gastpatientenklage könnte ans Handelsgericht wandern

Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (LGZ) sieht sich für die vom Land Niederösterreich unterstützte Klage im Gastpatienten-Streit mit Wien nicht zuständig und verweist auf das Handelsgericht, berichtete das Nachrichtenmagazin "profil" am Mittwoch. Die zuständige Richterin habe einen Zurückweisungsbeschluss gefasst, hieß es unter Berufung auf eine Gerichtssprecherin. Die Klagsseite kann dagegen Rekurs beim Oberlandesgericht Wien einlegen.

Ob ins Spital oder zum Gericht: Die Zuständigkeiten bleiben umstritten | Ob ins Spital oder zum Gericht: Die Zuständigkeiten bleiben umstritten
© APA/THEMENBILD
Ob ins Spital oder zum Gericht: Die Zuständigkeiten bleiben umstritten|Ob ins Spital oder zum Gericht: Die Zuständigkeiten bleiben umstritten