VfGH verhandelte über Krypto-Chats als Beweismittel
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist am Mittwoch der Frage nachgegangen, ob verschlüsselte Chatnachrichten, die ausländische Behörden geknackt und den österreichischen Behörden weitergegeben haben, hierzulande als Beweismittel vor Gericht verwendet werden dürfen - auch dann, wenn besagte Ermittlungsmethoden den heimischen Behörden rechtlich untersagt sind. Die Entscheidung des VfGH hat große Bedeutung für mehrere Gerichtsverfahren rund um die organisierte Kriminalität.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.