„Wir müssen das Geld nicht für die Erben anhäufen“
Interview.
Rechtsanwältin Astrid Wutte-Lang und Anwalt Felix Fuchs klären über die Aufgaben von Erwachsenenvertretern auf und geben Einblick in ihre Arbeit. Mit Video.
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Ein Erwachsenenvertreter wird eingesetzt, wenn eine volljährige Person nicht entscheidungsfähig ist und ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln kann.
Es gibt gewählte und gesetzliche Erwachsenenvertreter sowie gerichtliche Erwachsenenvertretung, wenn keine andere Vertretungsform möglich ist.
Die Aufgaben eines Erwachsenenvertreters umfassen die Verwaltung des Geldes der betreuten Person und die Sicherstellung ihres Wohlbefindens.
Erwachsenenvertreter müssen Ausgaben über 10.000 Euro gerichtlich genehmigen lassen und jährliche Lebenssituationsberichte für das Pflegschaftsgericht verfassen.
Anwälte erklären im Video, was eine Vorsorgevollmacht ist und welche Formen der Erwachsenenvertretung existieren.
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