Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat in der Causa um einen fragwürdigen Grundstücksdeal am Traunsee die Strafe für eine Maklerin von 24 Monaten teilbedingt auf drei Jahre unbedingt erhöht und jene eines Immobilienunternehmers von 36 Monaten teilbedingt auf 30 teilbedingt gesenkt. Die Strafen für seinen Kollegen (24 Monate teilbedingt) und eine Anwältin (18 Monate teilbedingt) blieben gleich. Gemeinsam brachten sie eine betagte Frau dazu, ihren Grund unter Wert zu veräußern.
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