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Parkabzocke: Trotz neuem Gesetz sollen mehrere hundert Euro beglichen werden

Ein neues Gesetz sieht vor, dass bei einer Klage wegen einer Besitzstörung die Gerichtskosten maximal rund 200 Euro betragen. Ihr Geschäftsmodell aufgegeben haben Grundbesitzer dennoch nicht.

Dieser Parkplatz sorgt seit Monaten immer wieder für Ärger
© Privat
Dieser Parkplatz sorgt seit Monaten immer wieder für Ärger
Marie Miedl-Rissner
Redakteurin Bundesland Steiermark