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Kassen-Funktionäre nicht mehr von Strafen bedroht

Sozialversicherungsfunktionäre müssen Strafen künftig nur noch selbst bezahlen, wenn sie vorsätzlich bzw. grob fahrlässig gehandelt haben. Das regelt eine Sozialversicherungs-Novelle, die der Nationalrat Mittwoch spät Abend mit den Stimmen der Koalition beschlossen hat. Anlass für die Gesetzesänderung ist eine fast 80.000 Euro hohe Strafdrohung für Funktionäre der AUVA im Zusammenhang mit mangelhaften Brandschutzvorschriften. FPÖ und Grüne kritisierten den Beschluss.

AUVA-Problem Basis für Gesetzesänderung | AUVA-Problem Basis für Gesetzesänderung
© APA/THEMENBILD
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