Der ORF-Generaldirektorenposten wird künftig neun Monate vor Dienstantritt ausgeschrieben - nicht länger sechs Monate davor. Darauf als auch weitere Änderungen zur Umsetzung des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFG) hat sich die Bundesregierung verständigt. Am Mittwoch wurde ein Umlaufbeschluss des Ministerrats veröffentlicht. So wird es auch neue Regeln zur vorzeitigen Abberufung von Direktoren geben und werden Bestimmungen zu Auswahlverfahren und -kriterien ergänzt.
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