Ex-Altach-Funktionär für heimliche Kabinenaufnahmen verurteilt
Der Mann soll den Opfern der Frauenfußballmannschaft außerdem je 625 Euro Entschädigung zahlen. Das Urteil wurde vom Landesgericht Feldkirch gefällt.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir
entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
Ein ehemaliger Funktionär des SC Rheindorf Altach wurde wegen heimlicher Videoaufnahmen in Umkleidekabinen zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt.
Zudem muss er den betroffenen Spielerinnen der Frauenfußballmannschaft je 625 Euro Entschädigung zahlen.
Das Urteil wurde vom Landesgericht Feldkirch gefällt, wobei die Staatsanwaltschaft noch Berufung einlegen könnte.
Die Spielerin Eleni Rittmann äußerte sich empört über das Urteil und zweifelte an dessen abschreckender Wirkung.
Zwischen 2020 und 2025 wurden etwa 30 Spielerinnen auf den Aufnahmen identifiziert, darunter auch Minderjährige.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.