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Angeklagter behauptete, mit Messer bedroht worden zu sein

Verleumdung wird einem 23-Jährigen zur Last gelegt. Er beschuldigte seine Lebensgefährtin, ihn mit dem Messer bedroht zu haben. Das war jedoch eine Lüge. Das Baby der beiden wird derzeit von Pflegeeltern betreut.

Der Angeklagte behauptete, seine Lebensgefährtin hätte ihn mit dem Messer bedroht. Das stimmt jedoch nicht, deswegen wurde er wegen Verleumdung angeklagt (Sujetbild)
© Fuchs Juergen
Der Angeklagte behauptete, seine Lebensgefährtin hätte ihn mit dem Messer bedroht. Das stimmt jedoch nicht, deswegen wurde er wegen Verleumdung angeklagt (Sujetbild)
Nicole Stranzl
Regionalredaktion Weiz