Richterin: „Ich musste Ihren Akt als Hassverbrechen einstufen“
Ein unschönes Wort führte zu einer Schlägerei beim Hartberger Oktoberfest. Zwei Verhandlungstage am Bezirksgericht Fürstenfeld später ist man um eine Erkenntnis reicher: Vorsicht, bei der Wortwahl.
Für das Vorliegen eines Hassverbrechens müssen eine Straftat und das Motiv eines abwertenden Vorurteils gegenüber bestimmten Gruppen zusammenkommen. In diesem Fall: Körperverletzung und die sexuelle Orientierung des Opfers