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Richterin: „Ich musste Ihren Akt als Hassverbrechen einstufen“

Ein unschönes Wort führte zu einer Schlägerei beim Hartberger Oktoberfest. Zwei Verhandlungstage am Bezirksgericht Fürstenfeld später ist man um eine Erkenntnis reicher: Vorsicht, bei der Wortwahl.

Für das Vorliegen eines Hassverbrechens müssen eine Straftat und das Motiv eines abwertenden Vorurteils gegenüber bestimmten Gruppen zusammenkommen. In diesem Fall: Körperverletzung und die sexuelle Orientierung des Opfers
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Für das Vorliegen eines Hassverbrechens müssen eine Straftat und das Motiv eines abwertenden Vorurteils gegenüber bestimmten Gruppen zusammenkommen. In diesem Fall: Körperverletzung und die sexuelle Orientierung des Opfers
Carmen Oster
Regionalbüro Oststeiermark und Garten