Beim Aufstehen von seinem Sessel verlor ein Kärntner das Gleichgewicht, fiel und verletzte sich. Er klagte den Wirt des Veldener Cafés auf 15.000 Euro Schadenersatz.
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Ein Mann stürzte von der Terrasse eines Cafés am Wörthersee und verklagte den Wirt auf 15.000 Euro Schadensersatz.
Der Kläger argumentierte, dass er über eine ungesicherte Kante gestürzt sei, was der Wirt bestritt.
Der Wirt erklärte, die Kante sei eine übliche Antrittsstufe und die Terrasse werde regelmäßig auf Sicherheitsmängel überprüft.
Das Landesgericht Klagenfurt wies die Klage ab, da der Kläger beim Aufstehen das Gleichgewicht verloren habe.
Das Oberlandesgericht Graz bestätigte das Urteil, die ordentliche Revision wurde nicht zugelassen.
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