AUA-Hagelflug: Staatsanwaltschaft darf Daten nicht auswerten
Die im Auftrag der Staatsanwaltschaft (StA) Korneuburg erfolgte Sicherstellung des Cockpit-Stimmenrekorders und des Flugdatenschreibers eines im Juni 2024 durch Hagel schwer beschädigten Austrian-Airlines-Flugzeuges war laut Oberlandesgericht (OLG) Wien nicht rechtens. Demnach dürfen die Daten nicht von der StA ausgewertet werden, berichtete der ORF am Donnerstag. Zuständig sei die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB), sah sich die AUA nun bestätigt.
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