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© APA / Expa/ Johann GroderSigna-Gründer René Benko
COFAG-U-Ausschuss: Beugestrafe gegen Signa-Gründer war unzulässig
Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Der Bund muss nun Aufwendungen ersetzen. René Benkos U-Haft wurde unterdessen um zwei Monate verlängert.