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BVwG sieht Mehraufwand durch neue Asylregeln

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erwartet durch die Umsetzung des EU-Asyl- und Migrationspakts (GEAS-Regeln) in Österreich einen "signifikanten Mehraufwand". Dass - wie derzeit im Entwurf vorgesehen - der Familiennachzug im Asylverfahren künftig in die Zuständigkeit der Landesverwaltungsgerichte übergeht, ändere daran nichts, wurde am Freitag in einer Aussendung betont. Gedrängt wurde auch auf einen raschen Beschluss der nationalen Regelungen.

Der Entwurf für die neue Asylregelung liegt vor | Der Entwurf für die neue Asylregelung liegt vor
© APA/dpa
Der Entwurf für die neue Asylregelung liegt vor|Der Entwurf für die neue Asylregelung liegt vor