Haftstrafe für Steirerin wegen wund gelegenen Bruders
Nach dem Tod eines 59-jährigen Mannes in der Obersteiermark ist dessen 57-jährige Schwester am Mittwoch am Landesgericht Leoben wegen Vernachlässigung und Quälens einer wehrlosen Person zu 15 Monaten bedingter Haft sowie einer Geldstrafe von 9.000 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Frau erbat drei Tage Bedenkzeit.
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