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Volksbefragung wird zur Volksverprellung

Peter Plaikner
Politikanalyst und Medienberater
Im Gegensatz zur Volksabstimmung verpflichtet eine Volksbefragung nicht zur Umsetzung des Ergebnisses (Symbolfoto)
© APA / Georg Hochmuth
Im Gegensatz zur Volksabstimmung verpflichtet eine Volksbefragung nicht zur Umsetzung des Ergebnisses (Symbolfoto)

Kanzler Stocker hätte vor Ankündigung einer Wehrdienst-Befragung die Kärntner Geschichte solcher Bürgerbeteiligungen studieren sollen. Eine Misserfolgsbilanz.