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Verpflichtende Weiterbildung nicht als „Dienstzeit“ angerechnet

Arbeitgeber wertete Ausbildungszeiten nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, als Arbeitszeit. Arbeiterkammer Kärnten erstritt 2700 Euro für Heimhelferin.

Eine Heimhelferin mit einem Klienten | Die Heimhelferin absolvierte nach ihrer Arbeit noch Schulungen
© IMAGO/Halfpoint
Eine Heimhelferin mit einem Klienten|Die Heimhelferin absolvierte nach ihrer Arbeit noch Schulungen