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Fall aus Kärnten

Verpflichtende Weiterbildung nicht als „Dienstzeit“ angerechnet

Arbeitgeber wertete Ausbildungszeiten nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, als Arbeitszeit. Arbeiterkammer Kärnten erstritt 2700 Euro für Heimhelferin.
Eine Heimhelferin mit einem Klienten | Die Heimhelferin absolvierte nach ihrer Arbeit noch Schulungen
© IMAGO/Halfpoint
Die Heimhelferin absolvierte nach ihrer Arbeit noch Schulungen
© IMAGO/Halfpoint
27. Jänner 2026,
9:27 Uhr

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