Im Fall eines Kindes in einem Operationssaal in Graz wird der Freispruch aus der ersten Instanz rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Graz hat die Rechtsmittel dagegen zurückgezogen. "Wir sehen keine Chance einer aussichtsreichen Bekämpfung des Urteils", bestätigte Christian Kroschl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, am Montag einen entsprechenden Bericht der Online-Ausgabe der "Kleinen Zeitung".
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