Zugsunglück bei Garmisch-Partenkirchen: Freisprüche
Im Prozess um ein Zugsunglück bei Garmisch-Partenkirchen in Bayern mit fünf Toten und Dutzenden Verletzten sind die beiden angeklagten Bahn-Mitarbeiter freigesprochen worden. Das hat das Landgericht München II am Montag entschieden. Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen auf Bewährung für die beiden Männer gefordert: für den Fahrdienstleiter ein Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung, für den zuständigen Bezirksleiter zwei Jahre.
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