Froschquaken an Nachbars Teich muss hingenommen werden
Quaken am Schwimmteich des Nachbarn laut die Frösche, so muss das hingenommen werden. Das hat das Landesgericht Linz entschieden. Anders als das Erstgericht, das Bezirksgericht Traun, sah die zweite Instanz in einem Fall in Pasching (Bezirk Linz-Land) keine Verpflichtung des Grundbesitzers zur Vergrämung der Amphibien. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, dem Kläger steht noch der Gang zum Obersten Gerichtshof (OGH) offen.
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