Airline muss bei gestrichenen Flügen auch Vermittlungsgebühr erstatten
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Fluggesellschaften bei einer Flugannullierung den vollständigen Ticketpreis inklusive Vermittlungsprovisionen erstatten müssen.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Fluggesellschaften bei Flugannullierungen den vollständigen Ticketpreis inklusive Vermittlungsprovision erstatten müssen.
Ausgangspunkt war eine Klage des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die niederländische Airline KLM wegen eines annullierten Fluges von Wien nach Lima.
Fluggesellschaften müssen die Vermittlungsgebühr erstatten, da sie als unvermeidbarer Bestandteil des Ticketpreises gilt und von der Airline genehmigt angesehen wird.
Der EuGH gibt nationale Gerichte Anleitungen zur Auslegung von EU-Recht, entscheidet jedoch nicht in konkreten Fällen.
Der Fall wird nun vom Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien weiterverhandelt.
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