Versuchte Störung von Identitären-Demo: bedingte Haftstrafen
Ihre Teilnahme an einer Demonstration gegen eine Kundgebung der rechtsextremen Identitären im Juli 2024 hatte am Mittwoch für mehrere junge Männer juristische Konsequenzen. Wegen der versuchten Störung einer Versammlung bzw. Widerstand gegen die Staatsgewalt als Teil des "Schwarzen Blocks" fassten drei der fünf Angeklagten bedingte Haftstrafen in der Höhe von drei, vier und acht Monaten aus. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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